- Do Jan 10, 2013 9:10 pm
#12431
Hi,
nach internationalem Recht ICAO PansOPS Doc. 8168) das auch auf CV umgesetzt ist, hängen die notwendige Sicht / Feuersicht / Vertikalsicht bei Anflügen nach Instrumentenflugregeln von:
- der bodenseitigen Ausrüstung und Hindernisfreigrenze am Flugplatz,
- der bordseitigen Ausrüstung des Flugzeuges,
- der Geschwindigkeit des einzelnen Flugzeuges (1,3 fache der Überziehgeschwindigkeit bei
maximale Landemasse in Landekonfiguration) ab.
Hier sind langsame, kleine Flugzeuge im Vorteil.
Zusätzliche Anforderungen gibt es an die Mindesterfahrung der Besatzungsmitglieder – dies wird jedoch von den einzelnen Firmen nach offiziellen Regularien bewertet.
Leider haben die Inseln aber relativ schlechte Ausrüstung.
Nur Sal hat ein Präzisionsanflugverfahren (ILS CAT I) auf der Bahn Richtung Norden – Mindestanforderung an die Vertikalsicht 202 ft, Horizontalsicht (Feuersicht) 500m.
Alle andere Bahnen in Sal können nur mit sogn. Nicht Präzisionsverfahren beflogen werden.
Die Flugplätze Boa Vista (nur Anflug Richtung Süden), Praia (Anflug Richtung Norden), Sao Vicente (Anflug Richtung Osten) verfügen über Nicht Präzisionsanflugverfahren.
Beim Nicht Präzisionsanflugverfahren reichen, abhängig von den jeweiligen Verhältnissen, die Werte von Vertikalsicht 600 ft bis 1500ft, Horizontalsicht 1000m bis 2000m.
Die Mindestwetterbedingungen um nach Sicht zu fliegen sind größtenteils geringer als diese Werte für die Nicht-Präzisionsanflüge.
Alle oben nicht genannten Flugplätze und Landebahnrichtungen sind letztlich nur nach Sicht anzufliegen.
Für Nachtflüge muss zusätzlich die Landebahn über eine Befeuerung und eine Anflugbefeuerung für die Landebahnrichtung verfügen. Dies gibt es nur auf Sal, Praia und Sao Vicente- Auf den anderen Flugplätzen nicht.
Alle Flugzeuge die gewerblich auf den Kapverden zugelassen sind, erfüllen die Anforderungen für Instrumentenanflüge auf den Kapverden.
Alle Flugzeugführer die auf den Kapverden beruflich fliegen erfüllen bezüglich der Lizenzierung über die gleichen Voraussetzungen (mit Ausnahme natürlich der Musterberechtigungen für die anderen Flugzeuge) – diese sind
Kommandant - Luftfahrerschein für Verkehrsflugzeugführer (ATPL) mit Musterberechtigung für das Flugzeug,
Erster Offizier – Luftfahrerschein für Berufsluftfahrzeugführer mit Instrumentenflugberechtigung (CPL / IFR), bestandenen theoretische Prüfung zum Verkehrsflugzeugführer mit Musterberechtigung zumindest als zweiter Luftfahrzeugführer auf diesem Flugzeugmuster.
Wenn an weiteren Informationen Interesse besteht bin ich gerne bereit diese zu geben – ich kann auch die Mindestwerte für alle Plätze der Kapverden zusammenstellen.
Grüße
Andreas