- Di Aug 05, 2008 12:16 am
#5455
Nomal dauert ein Visum ca. 4 bis 8 Wochen. Wenn der Antragsteller aber mittellos ist sich das Visum von jemand bezahlen lassen muss und keine Immobilie oder anderen Wert in Cabo Verde besitzt ist das schwieriger. Einige sind bei ihrem "Gastgeber" in Deutschland oder Portugal einfach verschwunden und irgendwo untergetaucht. Die Leute die ich kenne die nach Europa zum studieren gehen haben ihr Visum ohne Probleme bekommen. Wenn der Verdacht auf "Fluchtgefahr" besteht wird erst mal nein gesagt bevor alles genau geprüft wird. Die Leute die etwas besitzen lassen nicht einfach alles liegen und stehen nur um ins's Ausland zu kommen. Wenn man einen guten Job hat den man auch nicht einfach aufgibt um abzuhauen hat man auch mehr Chancen.
Anbei ein abkopierter Text vom Auswärtigen Amt
Merkblatt Visumgebühren
Stand: 20.05.2008
Aufere
1) Die Gebühr für ein so genanntes nationales Visum (Aufenthalt auf Deutschland be-schränkt, längerfristiger Aufenthalt von mehr als drei Monaten - z.B. Studium – vorge-sehen) beträgt 60 Euro. Diese Gebühr wurde durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), die am 14.Mai 2008 in Kraft getreten ist, von 30 auf 60 Euro erhöht, um die zu erwartenden Mehrkosten für die Erfassung und Verarbeitung biometrischer Daten für Langzeitvisa gem. § 49 Absatz 5 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (enthG) zu decken. Diese Maßnahme erhöht den Schutz der Antragsteller vor Identitäts-missbrauch und leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen illegale Migration und Ter-rorismus. Mit 60 Euro bleibt diese Gebühr immer noch weit unterhalb dessen, was andSchengen- und EU-Partner in diesen Fällen verlangen.
Ab dem 14.05.2008 beträgt damit die Visumgebühr einheitlich für alle Visumkategorien 60 Euro.
2) Für Antragsteller, die sich für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in Deutschland auf-halten möchten, aber schon innerhalb der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in einen anderen Schengen-Staat reisen müssen (z.B. Wissenschaftler), besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines so genannten nationalen „Hybridvisums“. Die Gebühr für ein Hyb-ridvisum beträgt 60 Euro.
3) Die Gebühren für Schengen-Visa (Aufenthalt in 24 Schengen-Staaten möglich, Aufent-haltsdauer bis zu 90 Tagen) betragen 60 Euro.
4) Ausnahmen von der Erhöhung der Visumgebühren:
a) Die EU hat an Reisen junger Menschen ein besonderes Interesse. Folgende Perso-nengruppen werden daher - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – schengen-einheitlich von den Visumgebühren befreit:
i) Kinder unter 6 Jahren,
ii) Schüler, Studenten und begleitende Lehrer bei Reisen zu Studien- und Ausbil-dungszwecken,
b) Von den Visumgebühren befreit sind darüber hinaus Forscher aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bewegen (vgl. Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.09.2005 (2005/761/EG).
c) Die EU hat mit Russland, der Ukraine, Moldau, Serbien, der ehemaligen jugosla-wischen Republik Mazedoniens, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Alba-nien Abkommen über Visumerleichterungen abgeschlossen. Aus dem Inhalt dieser Abkommen ergibt sich für die Staatsangehörigen der vorgenannten Länder ab 1. Ja-nuar 2008 auch die Festsetzung der Gebühr für ein Schengen-Visum in Höhe von 35 Euro weltweit und verschiedene Befreiungen von dieser Visumgebühr (z.B. für Ver-wandtenbesuche).
d) Außerdem prüfen die deutschen Auslandsvertretungen die Möglichkeit der Ermäßi-gung oder Befreiung von der Visumgebühr im Einzelfall, wenn der beantragte Auf-enthalt der Förderung kultureller, außenpolitischer, entwicklungspolitischer oder sons-tiger erheblicher öffentlicher Interessen dient oder humanitäre Gründe hat.
5) Für Auskünfte zu den konkret einschlägigen Visumgebühren im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die für die Visumerteilung zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Gruss aus Sal Richard