VISUM / Flughafensteuer

Einreisebestimmungen

Die Visumpflicht für die Kapverden wurde mit Gültigkeit vom 1. Januar 2019 abgeschafft. Dies gilt für einen Aufenthalt bis zu 30 Tage.  Zeitgleich wurde eine Flughafensteuer, die TSA, eingeführt – die Höhe beträgt 3.400 ECV / 30,83 EUR. Die Steuer muss von jedem Reisenden individuell vorab entrichtet werden.

Bitte registrieren Sie sich spätestens 5 Tage vor Anreise auf der Internetseite der Regierung www.ease.gov.cv, um die TSA zu bezahlen. Bei dieser Registrierung geben Sie bitte folgende Informationen an: Identität, Reisedaten, Kontakt und das erste Hotel der Reise. Am Ende des Online-Formulars bezahlen Sie dann die Gebühr per Kreditkarte. Das Onlineformular ist in Englisch, Französisch und Portugiesisch verfügbar. Jede/r Reisende/r muss ein individuelles Formular ausfüllen und die TSA individuell entrichten.

Zur Einreise benötigen Sie ebenfalls einen Reisepass, der zum Zeitpunkt der Rückreise von den Kapverden noch mindestens 6 Monate gültig ist. Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ist weiterhin ein Visum notwendig.

Einreise- und Ausreisestempel der Kapverden

Folgende Stellen erteilen ein VISUM und weitere Informationen:

Deutschland:

Botschaft der Republik Cabo Verde
Stavanger Str. 16
10439 Berlin
Tel: 030-20450955
www.embassy-capeverde.de

Deutsches Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Tel: 01888-17 0
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01-Nodes_Uebersichtsseiten/CaboVerde_node.html

Die Bundesländer haben ihre eigenen Konsulate, die man über oben stehende Telefonnummer erfragen kann.

Österreich:

Honorarkonsulat der Republik Kap Verde
Dornbacherstraße 89
1170 Wien
Tel.: +43 1 489 7882
Fax: +43 1 236 34969
e-mail: kv@meixner.at

Schweiz:

Honorarkonsulat der Republik Cabo Verde
Rümelinplatz´14
CH-4001 Basel
Tel.: 061 / 26 98 095
Fax: 061 / 26 98 050
Mail: info@kapverde-konsulat.ch
Internet: www.kapverde-konsulat.ch

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